Mietbedingungen – Ferienwohnung 208 Strandburg Juist

§ 1 Vertragsparteien

Vermieter: Florian Hirtz, Beckhook 4, 46342 Velen-Ramsdorf
Mieter: Gäste, die über die Website ferienwohnung-juist.info oder ein externes Buchungsportal (z. B. booking.com) eine Buchung getätigt haben.

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags

Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Vermieter oder das genutzte Buchungsportal (z. B. booking.com) eine entsprechende Buchungsbestätigung verschickt hat.

§ 3 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter die Ferienwohnung Nr. 208 in der „Inselresidenz Strandburg“, Strandstraße 4, 26571 Juist. Die Größe der Mieträume beträgt ca. 30 m². Die Ausstattung der Wohnung ergibt sich aus der Beschreibung, die hier einsehbar ist. Ein evtl. benötigtes Babybett und/oder Kinderhochstuhl kann auf Anfrage gestellt werden.
Weiterhin vorhanden sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und Bademäntel (für zwei Personen). Die maximale Belegungszahl beträgt zwei Personen. Die Ferienwohnung wird zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der maximalen Personenzahl belegt werden. Dem Mieter werden zu Mietbeginn zwei Wohnungsschlüssel sowie den Schlüssel zum Wellnessbereichs (Schwimmbad und Sauna) übergeben.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Maximal zwei Hunde sind in der Wohnung gestattet und müssen bei der Buchung zu den aktuell geltenden Kosten dazugebucht werden.
Münzwaschmaschinen und -trockner stehen im Keller zur allgemeinen Verfügung.

§ 4 Mietdauer, An- und Abreise

Die jeweilige Mietdauer ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. Die Ferienwohnung wird vermietet vom Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag bis 10:00 Uhr. (Die Abreise ist verbindlich. Sollte der Mieter am Anreisetag früher auf der Insel sein, kann die Wohnung nach Rücksprache mit der Hausdame ggf. früher bezogen werden.)

Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die Schlüssel sind in den Briefkasten an der Rezeption zu werfen oder der Hausdame direkt zu übergeben. Die Reinigung von Besteck und Geschirr ist Sache des Mieters und nicht Teil der Endreinigung. Die Spülmaschine ist ausgeräumt zu übergeben. Der Müll ist vom Gast vor der Abreise nach den Mülltrennungsvorschriften der Gemeinde Juist zu entsorgen. Weiterhin wird der Mieter gebeten, die Bettwäsche abzuziehen.

§ 5 Miete, Zahlungsweise

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. In der Miete sind 7 % Umsatzsteuer enthalten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z. B. Strom, Wasser, Heizung usw. sind im Mietpreis enthalten. Ebenso die Nutzung des Schwimmbades und der Sauna. Der Mieter gibt bei seiner Buchung die verbindliche Personenzahl und ggf. die Anzahl der Hunde an, die im angefragten Zeitraum in der Wohnung sein werden.

Ein bei der Buchung nicht angegebener Hund muss umgehend nachgebucht werden. Ansonsten kann ggf. der Zugang zur Ferienwohnung seitens des Personals bis zur Klärung mit dem Vermieter verwehrt werden.

Der Mieter hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20 % des Gesamtmietpreises an den Vermieter zu zahlen. Der Restbetrag (80 %) muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen mit weniger als 14 Werktagen bis zur Anreise ist der Mietpreis komplett und unverzüglich zu zahlen ist.
Der Zugang zur Ferienwohnung ist nur nach vollständiger Zahlung des Reisepreises vor Anreise möglich. Beachten Sie die üblichen Banklaufzeiten.
Die Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich. Die Bankverbindung finden Sie in der Buchungsbestätigung. Eine Rest- bzw. Komplettzahlung vor Ort in der Strandburg ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen gemäß der Pauschalen nach § 6 der vorliegenden Mietbedingungen.

§ 6 Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar in folgender Höhe:

  • ab 46 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises
  • 45 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • 14 bis 0 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

Ggf. gilt je nach Buchungsportal eine andere Stornierungsregel. Es gilt in jedem Fall die in der Buchungsbestätigung angegebene Regel.
Der Vermieter bemüht, das Objekt anderweitig zu vermieten. In diesem Fall ist die Entschädigung nur für die ursprünglich gebuchten, aber nicht vermieteten Tage anteilig fällig. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist eine Rückzahlung des Mietpreises ausgeschlossen.
Eine Stornierung der Buchung kann nur über das genutzte Buchungsportal erfolgen. Bei einer Direktbuchung ist der Vermieter direkt zu kontaktieren. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
Im Falle von ‚höherer Gewalt‘ können ggf. Stornierungen unter Sonderbedingungen erfolgen. Hier ist der direkte und unverzüglich Kontakt zum Vermieter unabdingbar.
Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung empfohlen.

§ 7 Sorgfaltspflichten des Mieters, Haftung

Der Mieter hat die Ferienwohnung und die verbundenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Wohnung oder Gebäude hat der Mieter unverzüglich zu melden und zu ersetzen, wenn sie von ihm oder einer seiner Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden.

In den Spül- und Waschbecken sowie der Toilette dürfen Abfälle (z. B. Windeln, Feuchttücher, Binden, Tampons), schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Es handelt sich bei der Ferienwohnung um ein Nichtraucherobjekt!

Bei Verlust eines Haustür-/Wohnungsschlüssels ist umgehend die Hausdame zu informieren. Der Ersatz des Schlüssels wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Die Hand- und Badetücher dürfen nicht mit zum Strand genommen werden.

§ 8 Textform

Änderungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Textform.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Mietbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Mietbedingungen gewollt hätten, am nächsten kommt.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Velen.